Ein vom Bundesverband der Altholzaufbereiter und Altholzverwerter – mit entscheidender Unterstützung von Dieter und Carsten Uffmann – initiiertes Gesetz zum geordneten Ausstieg aus dem EEG wurde im Dezember 2020 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und ein Jahr später von Brüssel wieder „kassiert“. Eine Begründung dafür, dass Brüssel die sog. beihilferechtliche Genehmigung verweigert, liegt bisher nicht vor. Wir sind gespannt.
Der Vorgang zeigt leider einmal mehr, dass von der gesetzgeberischen Kompetenz der Parlamente der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten nicht mehr viel übrig geblieben ist.
Näheres hierzu und zur allgemeinen Situation der Altholzbranche in der nachfolgenden Stellungnahme von Dieter Uffmann.